Verwaltung+ · SEV-Verwaltung Software

SEV-Verwaltung ohne Doppelerfassung.

Sondereigentumsverwaltung läuft in RentalOne auf derselben Datenbasis wie die WEG. Hausgeld, Mietverhältnis und Eigentümerabrechnung greifen ineinander, statt in zwei Systemen gepflegt zu werden.

Kein Vertrag, kein Risiko. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

1 Akte

Mietverhältnis, Hausgeld und Eigentümerabrechnung je Einheit an einem Ort.

Doppelerfassung zwischen WEG- und SEV-Ebene bei eigener WEG-Verwaltung.

24/7

Eigentümerportal je Sondereigentümer, inklusive Belegen und Mietstand.

Was ist SEV-Verwaltung?

Die Sondereigentumsverwaltung betreut eine einzelne Eigentumswohnung innerhalb einer WEG im Auftrag des Eigentümers: Mietverhältnis, Zahlungen, Nebenkosten und Eigentümerabrechnung. Sie greift dabei auf Zahlen der WEG-Ebene zu, etwa Hausgeld und Abrechnungsergebnis, und muss diese korrekt an den Eigentümer weitergeben.

Was RentalOne für die SEV leistet.

Eine Akte je Einheit, in der Mietverhältnis und WEG-Ebene zusammenlaufen. Verwaltet ein Haus beide Seiten, entstehen die Zahlen nur einmal.

Mietverhältnis führen

Vertrag, Mieter, Sollstellung, Kaution und Anpassungen je Einheit vollständig abgebildet.

Nebenkosten mit Prüfpfad

Umlagefähige Kosten kommen aus der WEG-Abrechnung, jede Position bleibt zum Beleg nachvollziehbar.

Eigentümerabrechnung

Einnahmen, Ausgaben, Hausgeld und Ergebnis in einer Aufstellung, die der Eigentümer versteht.

Zahlungen und Mahnwesen

Bankabgleich, offene Posten und Mahnstufen laufen wie in der Mietverwaltung.

Instandhaltung im Sondereigentum

Aufträge an Dienstleister direkt aus der Akte, mit Freigabegrenze des Eigentümers.

Eigentümerportal

Abrechnungen, Dokumente und Vorgänge liegen für den Eigentümer bereit, ohne Extra-Tool.

Highlight

WEG-Ergebnis und Eigentümerabrechnung greifen ineinander.

Sobald die WEG-Jahresabrechnung steht, übernimmt die SEV-Abrechnung Hausgeld, Nachzahlung und umlagefähige Anteile. Was nicht auf den Mieter umlegbar ist, bleibt beim Eigentümer ausgewiesen.

WEG-Jahresabrechnung wird festgestellt
Hausgeld und Ergebnis fließen in die SEV-Akte
Umlagefähige Anteile gehen in die Nebenkostenabrechnung
Nicht umlagefähige Anteile bleiben beim Eigentümer
Beide Abrechnungen liegen im jeweiligen Portal

So läuft ein SEV-Mandat.

01

Mandat aufnehmen

Einheit, Eigentümer, Mietvertrag und WEG-Zuordnung werden angelegt.

02

Zahlen übernehmen

Salden, Kaution, Hausgeld und laufende Vorgänge kommen geprüft ins System.

03

Laufender Betrieb

Sollstellung, Bankabgleich, Schadensmeldungen und Instandhaltung laufen in der Akte.

04

Jahresabschluss

Nebenkosten- und Eigentümerabrechnung entstehen aus derselben Datenbasis.

Häufige Fragen zur SEV-Verwaltung.

Nein. Beide Verwaltungsarten liegen in RentalOne auf einer Datenbank. Hausgeld, Verteilerschlüssel und Abrechnungsergebnis werden einmal geführt und in der SEV-Abrechnung weiterverwendet.

Ja. In diesem Fall erfassen Sie Hausgeld und Abrechnungsergebnis der fremden Verwaltung in der SEV-Akte. Die Zuordnung auf umlagefähige und nicht umlagefähige Anteile bleibt dieselbe.

Jede Kostenart ist als umlagefähig oder nicht umlagefähig gekennzeichnet. Die Nebenkostenabrechnung zieht nur den umlagefähigen Teil, die Eigentümerabrechnung weist beide Seiten getrennt aus.

Ja. Jeder Sondereigentümer erhält einen Portalzugang mit Abrechnungen, Mietstand, Belegen und Vorgängen, ohne Rückfrage in der Verwaltung.

Ja. Mietanpassungen, Indexierung, Staffeln und Kautionskonten sind Teil der Einheit und wirken automatisch auf Sollstellung und Abrechnung.

Zeigen Sie uns ein SEV-Mandat, wir zeigen Ihnen die Akte.

In 30 Minuten sehen Sie, wie Miet- und WEG-Ebene in RentalOne zusammenlaufen.