RatgeberVerwaltung

Eine Mietwohnung verwalten: der Jahresablauf in zwölf Schritten

Bei einer einzelnen Wohnung ist der Aufwand gering, solange nichts liegen bleibt. Diese Übersicht ordnet die Aufgaben den Monaten zu, in denen sie hingehören.

7 Minuten

Der laufende Betrieb

Monatlich sind es zwei Dinge: prüfen, ob die Miete vollständig eingegangen ist, und Belege ablegen, die im Monat angefallen sind. Beides zusammen dauert bei einer Wohnung selten länger als zehn Minuten, wenn es nicht aufgeschoben wird.

Alles Weitere folgt einem Jahresrhythmus. Wichtig ist, dass jede Aufgabe einen Monat hat, in dem sie erledigt wird, statt „irgendwann".

Die jährlichen Pflichttermine

Diese Punkte sind unabhängig von der Bestandsgröße und kommen in jedem Jahr wieder.

  • Januar: Zählerstände zum Jahreswechsel erfassen und dokumentieren.
  • Februar bis April: Nebenkostenabrechnung für das Vorjahr erstellen und versenden.
  • März bis Mai: Unterlagen für die Steuererklärung zusammenstellen.
  • Sommer: Zustand prüfen, Wartungen beauftragen, Rücklage abgleichen.
  • Herbst: Miete gegen das örtliche Niveau prüfen, mögliche Anpassung vorbereiten.
  • Laufend: Fristen für Rauchwarnmelder, Heizungsprüfung und Verkehrssicherung im Blick behalten.

Kommunikation, die später nachvollziehbar ist

Absprachen per Telefon sind schnell, aber im Streitfall wertlos. Halten Sie Vereinbarungen kurz schriftlich fest, auch bei gutem Verhältnis. Eine Nachricht mit Datum und Inhalt ersetzt später eine lange Diskussion über Erinnerungen.

Was Sie vorbereiten sollten, bevor es nötig wird

Ein Übergabeprotokoll als Vorlage, zwei Handwerker mit erreichbarer Nummer, eine Kopie des Mietvertrags in digitaler Form und die Kautionsabrechnung als Muster. Diese vier Dinge entscheiden darüber, ob ein Mieterwechsel drei Tage oder drei Wochen kostet.

Häufige Fragen.

Für die verbrauchsabhängige Abrechnung ja. Ohne Jahresstände bleibt nur die Schätzung, die angreifbar ist.

Mietverträge und Abrechnungen so lange, wie Ansprüche daraus möglich sind, in der Praxis mindestens vier Jahre über das Mietverhältnis hinaus.

Für die Abrechnung und die Belegablage meist ja, weil beide Aufgaben unabhängig von der Größe gleich viel Struktur brauchen.

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